{"id":2074,"date":"2023-04-01T23:57:16","date_gmt":"2023-04-01T21:57:16","guid":{"rendered":"https:\/\/diehartmannsin257.de\/?page_id=2074"},"modified":"2023-04-02T15:31:29","modified_gmt":"2023-04-02T13:31:29","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/diehartmannsin257.de\/?page_id=2074","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>AGB<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h3>1. Bestandteil der Ausbildung<\/h3>\n<p>Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.<\/p>\n<p><strong>Schriftlicher Ausbildungsvertrag<\/strong><br \/>\nSie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung<\/strong><br \/>\nDer Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.<\/p>\n<p><strong>Beendigung der Ausbildung<\/strong><br \/>\nDie Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.<br \/>\nWird das Ausbildungsverh\u00e4ltnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind f\u00fcr die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule<br \/>\nma\u00dfgeblich, die durch den nach \u00a7 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers<\/strong><br \/>\nStellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so ist f\u00fcr die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.<\/p>\n<h3>2. Entgelte, Preisaushang<\/h3>\n<p>Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.<\/p>\n<h3>3. Grundbetrag und Leistungen<\/h3>\n<p><strong>a)<\/strong> Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorpr\u00fcfungen bis zur ersten theoretischen Pr\u00fcfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Pr\u00fcfung und diese selbst. F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fcfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr Fahrstunden und Leistungen<\/strong><br \/>\n<strong>b)<\/strong>\u00a0 Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:<br \/>\nDie Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Absage von Fahrstunden \/ Benachrichtigungsfrist Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen<\/strong><br \/>\n<strong>c)<\/strong> Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten:<br \/>\nDie theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.<\/p>\n<h3>4. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist,<br \/>\nwerden der Grundbetrag bei Abschluss<br \/>\ndes Ausbildungsvertrages, das Entgelt<br \/>\nf\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur<br \/>\nPr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor<br \/>\nder Pr\u00fcfung f\u00e4llig.<br \/>\nLeistungsverweigerung bei<br \/>\nNichtausgleich der Forderungen<br \/>\nWird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit<br \/>\nbezahlt, so kann die Fahrschule die<br \/>\nFortsetzung der Ausbildung sowie die<br \/>\nAnmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.<br \/>\nEntgeltentrichtung bei<br \/>\nFortsetzung der Ausbildung<br \/>\nDas Entgelt f\u00fcr eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn<br \/>\nderselben zu entrichten.<br \/>\n.5. K\u00fcndigung des Vertrages<br \/>\nDer Ausbildungsvertrag kann vom<br \/>\nFahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden:<br \/>\nEin wichtiger Grund liegt insbesondere<br \/>\nvor, wenn der Fahrsch\u00fcler<br \/>\na) trotz Aufforderung und ohne<br \/>\ntriftigen Grund nicht innerhalb von 4<br \/>\nWochen seit Vertragsabschluss mit der<br \/>\nAusbildung beginnt oder er diese um<br \/>\nmehr als 3 Monate ohne triftigen<br \/>\nGrund unterbricht,<br \/>\nb) den theoretischen oder den<br \/>\npraktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,<br \/>\nc) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des<br \/>\nFahrlehrers verst\u00f6\u00dft.<br \/>\nTextform der K\u00fcndigung<br \/>\nEine K\u00fcndigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in<br \/>\nTextform erfolgt.<br \/>\nSeite 1 von 2 &#8211; Dokument: 501a-BV-AGB-Dauer-12-Monate\/ AGB Stand November\/2022 &#8211; (RAe)<br \/>\nDie Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb\u00e4nde e.V. im Internet: www.fahrlehrerverbaende.de<br \/>\n.6. Entgelte bei<br \/>\nVertragsk\u00fcndigung<br \/>\nWird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch<br \/>\nauf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten<br \/>\nFahrstunden und eine etwa erfolgte<br \/>\nVorstellung zur Pr\u00fcfung.<br \/>\nK\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem<br \/>\nGrund (siehe Ziff. 5) oder der Fahrsch\u00fcler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:<br \/>\na) 1\/5 des Grundbetrages, wenn<br \/>\ndie K\u00fcndigung nach Vertragsschluss<br \/>\nmit der Fahrschule, aber vor Beginn<br \/>\nder Ausbildung erfolgt;<br \/>\nb) 2\/5 des Grundbetrages, wenn<br \/>\ndie K\u00fcndigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen<br \/>\ntheoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<br \/>\nc) 3\/5 des Grundbetrages, wenn<br \/>\ndie K\u00fcndigung nach der Absolvierung<br \/>\neines Drittels, aber vor dem Abschluss<br \/>\nvon zwei Dritteln der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten<br \/>\nerfolgt;<br \/>\nd) 4\/5 des Grundbetrages, wenn<br \/>\ndie K\u00fcndigung nach der Absolvierung<br \/>\nvon zwei Dritteln der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten<br \/>\nerfolgt, aber vor deren Abschluss;<br \/>\ne) der volle Grundbetrag, wenn<br \/>\ndie K\u00fcndigung nach dem Abschluss<br \/>\nder theoretischen Ausbildung erfolgt.<br \/>\nDem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis<br \/>\nvorbehalten, dass ein Entgelt oder ein<br \/>\nSchaden in der jeweiligen H\u00f6he nicht<br \/>\nangefallen oder nur geringer angefallen ist. K\u00fcndigt die Fahrschule ohne<br \/>\nwichtigen Grund oder der Fahrsch\u00fcler,<br \/>\nweil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der<br \/>\nGrundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zur\u00fcckzuerstatten.<br \/>\n.7. Einhaltung vereinbarter<br \/>\nTermine<br \/>\nFahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden<br \/>\ngrunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird<br \/>\nauf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon<br \/>\nabgewichen, wird die aufgewendete<br \/>\nFahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart<br \/>\nist. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten<br \/>\nBeginn einer Fahrstunde zu vertreten<br \/>\noder unterbricht er den praktischen<br \/>\nUnterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.<br \/>\nWartezeiten bei Versp\u00e4tung<br \/>\nVersp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr<br \/>\nals 15 Minuten, so braucht der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten; f\u00e4llt<br \/>\ndeshalb die Fahrstunde aus, wird sie<br \/>\nnicht berechnet. Hat der Fahrsch\u00fcler<br \/>\nden versp\u00e4teten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Versp\u00e4tet er sich um mehr als 15 Minuten,<br \/>\nbraucht der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger zu<br \/>\nwarten; f\u00e4llt sie deshalb aus, wird sie<br \/>\nentsprechend Ziff. 3b Absatz 3 berechnet. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei<br \/>\nnicht oder in wesentlich geringerer<br \/>\nH\u00f6he entstanden.<br \/>\n.8. Ausschluss vom Unterricht<br \/>\nDer Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht<br \/>\nauszuschlie\u00dfen:<br \/>\na) wenn er erkennbar unter dem<br \/>\nEinfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder<br \/>\nb) wenn anderweitig Zweifel an<br \/>\nseiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet sind.<br \/>\nAusfallentsch\u00e4digung<br \/>\nDer Fahrsch\u00fcler hat in diesem Fall<br \/>\nebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung drei<br \/>\nViertel des Fahrstundenentgelts zu<br \/>\nentrichten. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der<br \/>\nNachweis vorbehalten, ein Schaden sei<br \/>\nnicht oder in wesentlich geringerer<br \/>\nH\u00f6he entstanden.<br \/>\n.9. Behandlung von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<br \/>\nDer Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge,<br \/>\nLehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.<br \/>\n.10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<br \/>\nAusbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient<br \/>\noder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur<br \/>\nFolge haben.<br \/>\nBesondere Pflichten des Fahrsch\u00fclers bei der<br \/>\nKraftradausbildung<br \/>\nGeht bei der Kraftradausbildung oder &#8211;<br \/>\npr\u00fcfung die Verbindung zwischen<br \/>\nFahrsch\u00fcler und Fahrlehrer verloren,<br \/>\nso muss der Fahrsch\u00fcler unverz\u00fcglich<br \/>\nan einer geeigneten Stelle anhalten,<br \/>\nden Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat<br \/>\ner die Fahrschule zu verst\u00e4ndigen.<br \/>\nBeim Verlassen des Fahrzeugs hat er<br \/>\ndieses ordnungsgem\u00e4\u00df abzustellen<br \/>\nund gegen unbefugte Benutzung zu sichern.<br \/>\n.11. Abschluss der Ausbildung<br \/>\nDie Fahrschule darf die Ausbildung erst<br \/>\nabschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist,<br \/>\ndass der Fahrsch\u00fcler die n\u00f6tigen<br \/>\nKenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges besitzt (\u00a7 29<br \/>\nFahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen<br \/>\n\u00fcber den Abschluss der Ausbildung (\u00a7<br \/>\n6 FahrschAusbO).<br \/>\nAnmeldung zur Pr\u00fcfung<br \/>\nDie Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fcfung bedarf der Zustimmung des Fahrsch\u00fclers; sie ist f\u00fcr beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler<br \/>\nnicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur<br \/>\nBezahlung des Entgelts f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und verauslagter<br \/>\noder anfallender Geb\u00fchren verpflichtet.<br \/>\n.12. Gerichtsstand<br \/>\nHat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen<br \/>\nWohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der<br \/>\ngew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule<br \/>\nder Gerichtsstand.<br \/>\n.13. Hinweis<br \/>\nAus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit<br \/>\nwurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung m\u00e4nnlicher und<br \/>\nweiblicher Sprachformen verzichtet.<br \/>\nS\u00e4mtliche Personenbezeichnungen<br \/>\ngelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] AGB [\/vc_column_text][vc_column_text] 1. Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. 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